Skitouren auf Pisten: 10 DAV-Regeln
Wer sich auf Skiern noch nicht ins freie Gelände wagt, dem stehen auch viele Pisten für Skitouren zur Verfügung. Da diese insbesondere den Nutzer*innen von Seilbahnen und Liften zur Verfügung stehen, gelten hier besondere Regeln.
1. Aufstieg und Abfahrt
Aufstieg und Abfahrt erfolgen auch bei Skitouren auf Pisten auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
2. Nur am Pistenrand aufsteigen
Dies entspricht der allgemeinen Verhaltensregel des Internationalen Ski-Verbandes FIS Nr. 7. Dabei hintereinander, nicht nebeneinander gehen. Auf den Skibetrieb achten.
3. Besondere Vorsicht
Besondere Vorsicht gilt an Kuppen, in Engpassagen, Steilhängen und bei Vereisung der Piste. Bei Pistenquerung möglichst einzeln gehen beziehungsweise Abstände zueinander halten. Keine Querung in unübersichtlichen Bereichen.
4. Vorgaben immer beachten
Dies gilt für Pistensperrungen, Warnhinweise und lokale Regelungen.
5. Pistensperrungen
Bei Pistenarbeiten sind die Pisten aus Sicherheitsgründen gesperrt. Insbesondere bei Einsatz von Seilwinden besteht Lebensgefahr.
6. Verhaltensregeln
Frisch präparierte Skipisten nur in den Randbereichen befahren. Bei Dunkelheit stets mit eingeschalteter Stirnlampe gehen, reflektierende Kleidung tragen.
7. Alpine Gefahren
Auf alpine Gefahren, insbesondere Lawinengefahr, achten. Keine Skitouren durchführen, wenn Lawinensprengungen zu erwarten sind. Nur geöffnete Pisten sind vor Lawinen gesichert.
8. Schneesicherheit
Skitouren nur bei genügend Schnee unternehmen. Schäden an der Pflanzen und Bodendecke vermeiden.
9. Wildtiere
Rücksicht auf Wildtiere nehmen. Bei Dämmerung und Dunkelheit werden Tiere empfindlich gestört. Hunde nicht auf Skipisten mitnehmen.
10. Mobilität
Regelungen an den Parkplätzen beachten, Parkgebühren bezahlen, umweltfreundlich anreisen.
Weitere Ausgestaltung
Die zehn Regeln stoßen dort an ihre Grenzen, wo Pisten von einer zu großen Anzahl Tourengeher frequentiert werden. Aufgrund des Gefährdungspotentials und der Nutzungseinschränkung für die Abfahrer können hier zukünftig auch strikte Trennungen von Aufstieg und Abfahrt notwendig werden. Die Ausgestaltung muss individuell vor Ort festgelegt und immer wieder auch angepasst werden.
Bereits seit 2003 bemüht sich der DAV um einvernehmliche Lösungen in allen bayerischen Skigebieten. Dabei arbeitet der Verein mit allen Beteiligten eng zusammen: dem Verband Deutscher Seilbahnen und Schlepplifte (VDS), dem Bayerischen Innen- und Umweltministerium, dem Landesamt für Umwelt, dem Deutschen Skiverband, dem Lawinenwarndienst sowie den Lift- und Bahnbetreibern, Gemeinden und zuständigen DAV-Sektionen.