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Teilnahme- und Zahlungsbedingungen

Teilnahme- und Zahlungsbedingungen der Sektion Biberach des Deutschen Alpenvereins (DAV) e. V.

1. Die verbindliche Ausschreibung der Touren mit Angaben von Besonderheiten, Fahrtkosten und Abfahrtszeiten erfolgt im Internetportal unter dav-biberach.de und durch E-Mail-Verteiler.

Die Anmeldung zu Touren, Kursen und Veranstaltungen erfolgt, sofern nicht anders angegeben, online über unser Buchungsportal. Die organisatorische Gesamtleitung hat die jeweilige Abteilungsleitung. Alle Touren werden von erfahrenen Tourenleitungen durchgeführt.

2. An den Touren kann jeder teilnehmen, der die notwendigen Fähigkeiten hinsichtlich Ausrüstung, Können, Kondition und Einordnung erfüllt. Die Ausrüstung muss dem aktuellen Standard entsprechen. Die Bereitschaft zur Einordnung in die Gruppe und zur Befolgung der Anordnungen der Tourenleitung muss vorhanden sein. Die Tourenleitung kann Teilnehmer wegen mangelhafter Ausrüstung, fehlendem Können oder nicht Befolgen von Weisungen ausschließen. Die endgültige Entscheidung, ob ein Teilnehmer an der Tour teilnehmen kann, obliegt der Tourenleitung. Nach mehrfacher (3-maligen) Teilnahme bzw. bei Mehrtagestouren (mehr als ein Tag) ist die Mitgliedschaft im Alpenverein erforderlich.

3. Die Anreise erfolgt mit dem in der Ausschreibung angegebenen Verkehrsmittel. Die Tourenleitung ist berechtigt das Verkehrsmittel bei Bedarf zu ändern. Die Personeneinteilung obliegt der Tourenleitung. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird nach Entscheidung der Tourenleitung die Tour abgesagt oder mit anderen Verkehrsmitteln durchgeführt. Fahrer von Privatfahrzeugen erhalten pro km 35 Cent vergütet. Über den DAV-Hauptverein besteht für den Fahrer (dieser muss Mitglied im DAV sein) eine Vollkaskoversicherung mit 150,00 € Selbstbeteiligung.

4. Bergsport ist nie ohne Risiko, daher erfolgt die Teilnahme an einer Sektionstour grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Nach § 6 der Sektionssatzung verzichtet jeder Teilnehmer auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Tourenleitung oder gegen die Sektion, soweit der Schaden nicht durch entsprechende Haftpflichtversicherungen abgedeckt ist. Die Mitfahrer fahren im PKW und TeilAuto auf eigenes Risiko, an den Fahrer können Ansprüche nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung gestellt werden. Versicherungsschutz im Rahmen des Alpinen Sicherheitsservice (Rettung aus Bergnot, Unfallversicherung) besteht nur bei Mitgliedern des DAV.

5. Erhobene Daten der Teilnehmer werden entsprechend der Datenschutzgrundverordnung verwaltet. Die Daten werden nur zur Durchführung der Unternehmung und der internen Vereinsverwaltung verwendet. Die Teilnehmer sind einverstanden, dass Bildmaterial, das während der Tour entstanden ist in Vereinsinfosystemen und Vereinsvorträgen Verwendung finden kann.

6. Zahlungs- und Stornobedingungen

a) Die Begleichung der Teilnahmegebühr erfolgt per Lastschrifteinzug, der Beitrag wird nach Bestätigung der Anmeldung eingezogen.

b) Absage einer Tour, eines Kurses oder Veranstaltung, Änderungen, Abbruch und Mindestteilnehmerzahl:
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl laut Ausschreibung, aus Sicherheitsgründen, wegen z. B. ungünstiger Witterungsverhältnisse oder bei Ausfall der Tourenleitung kann die Tour, der Kurs, die Veranstaltung vor Beginn abgesagt werden. Die Teilnahmegebühr wird dann vollständig erstattet.

Sofern aus vorweg genannten Gründen ein Abbruch der Veranstaltung nach deren Beginn erforderlich wird, erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühr. Eine Tourenleitung kann jederzeit durch eine gleichwertig qualifizierte ersetzt werden. Änderungen oder Abweichungen von einzelnen angekündigten Leistungen sind zulässig, wenn sie nach Anmeldung notwendig werden und dem Teilnehmer zumutbar sind und führen zu keiner Erstattung der Teilnahmegebühr. Die Tourenleitung ist insbesondere berechtigt, aus Sicherheitsgründen oder infolge von z. B. Witterungsverhältnissen das Touren-, Kurs- und Veranstaltungsziel zu ändern.

c) Abmeldung durch den Teilnehmer, Nichtteilnahme etc., Umbuchung, Ersatzperson:
vor Tour-, Kurs- und Veranstaltungsbeginn ist eine Abmeldung grundsätzlich zulässig. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei uns. Der Rücktritt bzw. die Abmeldung muss bei allen Touren, Kursen und Veranstaltungen schriftlich erklärt werden bzw. selbstständig über das Tourenportal erfolgen. Die Sektion Biberach hat im Falle der Abmeldung Anspruch auf Entschädigung, es sei denn der Platz kann stattdessen an eine auf der Warteliste eingetragene Person vergeben werden.

d)  Für alle kostenpflichtigen Touren, Kurse und Veranstaltungen der Sektion Biberach gelten folgende Stornobedingungen:
bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung:      kostenlose Stornierung möglich
29 bis 15 Tage vor Beginn der Veranstaltung: Stornogebühr = 25 % der Teilnahmegebühr
14 bis 07 Tage vor Beginn der Veranstaltung: Stornogebühr = 50 % der Teilnahmegebühr
06 Tage bis Beginn der Veranstaltung:            Stornogebühr = 100 % der Teilnahmegebühr

e) Externe Kosten, die durch die Absage durch Teilnehmende entstanden sind (z.B. Stornogebühren für die Absage einer Unterkunft), sind im Falle eines Rücktritts unabhängig von dessen Zeitpunkt grundsätzlich von den Teilnehmenden zu tragen.

f) Nichtteilnahme, vorzeitige Abreise, verspätete Anreise oder Ausschluss:
Für den Fall der Nichtteilnahme, vorzeitigen Abreise, verspäteten Anreise oder Ausschluss durch die Sektion Biberach oder die verantwortliche Tourenleitung nach Veranstaltungsbeginn, wird ebenfalls die volle Teilnahmegebühr fällig und evtl. anfallende Kosten für Unterkunft etc. sind vom Teilnehmer zu entrichten.

7. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die unter Ziffer 1 – 6 angegebenen Teilnahme- und Stornobedingungen für die Unternehmungen der Sektion Biberach des DAV an.

Stand 03.02.2025